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   BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05   

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https://dejure.org/2006,6882
BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05 (https://dejure.org/2006,6882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Strafzumessung (berufliche Konsequenzen: Einbeziehung als Wirkung auf das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft, Verlust der Ruhestandsbezüge eines Beamten; Erörterungspflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Allerdings hat die Strafkammer bei der Bemessung der Kompensation für die Verfahrensverzögerung nicht ausdrücklich berücksichtigt, dass dem Angeklagte dadurch jahrelang erhebliche staatliche Ruhestandsbezüge zugeflossen sind, was bei zügigerer Verfahrensdurchführung nicht so lange der Fall gewesen wäre (vgl. demgegenüber zur Berücksichtigung sämtlicher Folgen einer Verfahrensverzögerung BGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 1 StR 78/05).
  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Dies kann vor allem dann nahe liegen, wenn durch die Verurteilung die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz des Täters verloren geht, wie dies bei dem Verlust der Ruhestandsbezüge eines früheren Beamten der Fall sein kann (vgl. zusammenfassend BGH NStZ 1996, 539 m. w. N.).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05
    Zu diesen Konsequenzen kann auch der Verlust von Ruhestandsbezügen gehören (vgl. BGH StV 1985, 454; Tröndle/Fischer StGB, 53. Aufl. § 46 Rdn. 44 jew. m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Zwar sind nicht unerhebliche beamtenrechtliche Folgen - wie etwa der Verlust der Beamtenrechte wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat von mindestens einem Jahr (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG) - regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05, NStZ 2006, 393, 394; vom 3. November 2009 - 4 StR 445/09, NStZ-RR 2010, 39; vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 737 mwN).

    Sogar die Anwendung des Strafrahmens nach § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 StGB führt nicht zwingend zu einer Entfernung aus dem Amt (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG), und dass der Angeklagte durch eine mögliche Kürzung des Ruhegehalts nach § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 12 NDiszG oder eine Zurückstufung nach § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 10 NDiszG wirtschaftlich in besonderer Weise betroffen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 541/05, NStZ 2006, 393, 394), lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen.

  • BGH, 20.12.2007 - 1 StR 558/07

    Betrug (Dreiecksbetrug: Wissenszurechnung; Umgehung der Ablieferungsverpflichtung

    Soweit geltend gemacht wird, im Rahmen der Strafzumessungserwägungen bleibe unerörtert, dass die aus dem Bürgermeisteramt resultierende Pension des Angeklagten im Disziplinarwege von monatlich 2.414,- EUR auf 1.566,76 EUR netto gekürzt worden sei, verweist der Senat ergänzend auf seine Entscheidung vom 10. Januar 2006 in der Sache 1 StR 541/05 (= NStZ 2006, 393).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Dies wird etwa dann der Fall sein, wenn die Grundlage für die berufliche Existenz für die Zukunft verloren geht (BGH, Beschluss vom 26. März 1996, NStZ 1996, 539; Beschluss vom 10. Januar 2006, NStZ 2006, 393 [394]).
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